eANV - das elektronische Abfallnachweisverfahren
Seit April 2010 dürfen Begleitdokumente bei der Beförderung von Sonderabfällen ausschließlich als elektronische Datensätze erzeugt und ausgetauscht werden.
Dies verlangt eine vollständige Ablösung der alten Papierdokumente, um das papieraufwändige Verfahren zu vereinfachen, denn die elektronische Übertragung der Nachweise an die zuständigen Behörden und an die elektronische Registerführung ist für alle Entsorger sowie für bestimmte Abfallerzeuger und Transporteure sind seitdem verbindlich.
Dieses Verfahren wird als elektronisches Abfallnachweisverfahren bezeichnet, kurz: eANV.
Die Begleitdokumente der Beförderung von gefährlichen Abfällen müssen auch weiterhin von Erzeugern, Beförderern, Sammlern und Entsorgern unterzeichnet werden.
Da diese Dokumente in dem Fall ausschließlich elektronisch vorliegen, wurde die bisherige handschriftliche Unterschrift durch die elektronische Signatur ersetzt.
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